Lichtgewehr
Geschrieben von Hans-Joachim Hiller   
Donnerstag, 10. Mai 2012

In letzter Zeit kam es vermehrt zu Diskussionen und Unstimmigkeiten, inwiefern das Lichtgewehr als Anscheinswaffe im Sinne des Waffengesetzes zu sehen ist.
Gerade mit Blick auf öffentliche Veranstaltungen unserer Vereine ist die Fragestellung von grundlegender Bedeutung.

Der Vizepräsident Recht des Deutschen Schützenbundes, Herr Kohlheim, hat sich im beigefügten Schreiben hierzu geäußert.

icon Stellungnahme Lichtgewehr 

 
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