Versicherungsschutz bei Bürgerschießen
Geschrieben von Hans-Joachim Hiller   
Samstag, 22. März 2014

Liebe Vorstände, liebe SchützenmeisterInnen.

In der Letzten Zeit kam vermehrt die Nachfrage, wie  Bürgerschießen versichert sind.
Ich habe bei unserem zuständigen Versicherungsbüro nachgefragt und habe folgende Aussage erhalten:

  1. Der Verein und die Vereinsmitglieder sind während der Durchführung des Schießens im Rahmen der Verbandsversicherung versichert.
  2. Gastschützen müssen extra versichert werden.
    Entweder:
    Durch die Tagesversicherungskarte. Diese muss bei jedem erneuten Schießen eines Gastes an mehreren Tagen immer erneuert werden.
    Oder:
    Durch eine pauschale Gästeversicherung. Diese schließt der Verein vor dem Beginn des Schießens ab. Im Anhang ist eine Anmeldung hierzu, aus der auch die Formalien ersichtlich sind.

Ich mache extra darauf aufmerksam, dass bei den vermehrt durchgeführten Bürgerschießen die antretenden Gastschützen nicht versichert sind.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das

Versicherungsbüro Gassenhuber
Tel.: 089/641895-18/ Fax: 089/641895-15

Hier erhalten Sie alle benötigten Auskünfte.

icon Antrag Gästechießen

 
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