Sonderförderprogramm Schießstättenbau Vereine
Geschrieben von Hans-Joachim Hiller   
Donnerstag, 25. Juli 2019

Der Bayerische Landtag hat ein Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau ins Leben gerufen.

Insbesondere sollen hiermit Vereine in finanzschwächeren Gemeinden gefördert werden.

Insgesamt stehen hierfür jährlich 10 Mio. € zur Verfügung (BLSV und BSSB).

Die Fördersätze wurden für jede bayerische Gemeinde festgelegt und reichen von 25 % reinem Zuschuss bis hin zu 55 % Zuschuss kombiniert mit einem zinsverbilligten Darlehen von 20 %. Eine nach Gemeinden sortierte Liste mit Fördersätzen finden Sie im Anhang.

Für Maßnahmen mit einem förderfähigen Kostenvolumen bis 250.000 € kann lediglich der reine Zuschuss in Anspruch genommen werden, für Anträge mit einem förderfähigen Kostenvolumen von mehr als 250.000 € kann der gemeindespezifische Zuschuss auch mit einem zinsvergünstigten Darlehen kombiniert werden.

Im Übrigen bleiben die bisherigen Regelungen der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern unverändert, ebenso können die bisherigen Antragsunterlagen für den Schießstättenbau verwendet werden. Weitere Erläuterungen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des BSSB unter nachstehendem Link:

https://www.bssb.de/sportfoerderung/schiessstaettenbau.html

Für das Sonderprogramm können Zuschussanträge berücksichtigt werden, die ab dem 15.07.2019 beim BSSB eingegangen sind (Posteingangsstempel BSSB). Das Sonderförderprogramm ist zunächst bis 31.12.2020 befristet.

Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an den jeweiligen Bezirksreferenten für den Schießstättenbau (Liste im Anhang) oder an die Geschäftsstelle (Herr Vochetzer, Herr Heidel) wenden.

icon Bezirksreferenten 2018
icon Sonderförderprogramm nach Gemeinde

 
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